Du hast einem Bekannten die Website gebaut, ein altes Sofa verkauft oder als Privatperson eine Leistung erbracht und sollst nun eine Rechnung stellen? Das geht auch ohne Gewerbe. Eine Privatrechnung ist schnell geschrieben, solange du ein paar Pflichtangaben beachtest und weisst, wo die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit verläuft. Hier bekommst du die nötigen Bestandteile, ein einfaches Muster und die wichtigsten Stolpersteine.
Das Wichtigste in Kürze
- Auch als Privatperson darfst du für gelegentliche Leistungen eine Rechnung schreiben.
- Umsatzsteuer weist du als Privatperson in der Regel nicht aus.
- Ein paar Grundangaben wie Name, Datum, Leistung und Betrag gehören immer rein.
- Wird aus der Gelegenheit ein regelmässiges Geschäft, kann eine Anmeldung nötig werden.
- Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Land, das Muster gibt eine allgemeine Orientierung.
Darf ich als Privatperson überhaupt eine Rechnung stellen?
Ja. Für eine Rechnung brauchst du weder ein Gewerbe noch eine Steuernummer für Umsatzsteuer. Wer einmalig oder gelegentlich etwas verkauft oder eine Leistung erbringt, darf dafür eine ganz normale Rechnung ausstellen. Der Unterschied zur Rechnung eines Unternehmens liegt vor allem darin, dass du als Privatperson keine Umsatzsteuer ausweist.
Wichtig ist die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit. Verkaufst du gelegentlich privat, bleibst du Privatperson. Machst du es regelmässig mit Gewinnabsicht, kann daraus ein Gewerbe werden. Wo genau diese Grenze liegt, liest du im Beitrag dazu, ab wann du ein Gewerbe anmelden musst.
Diese Angaben gehören auf eine Privatrechnung
Eine Privatrechnung ist deutlich schlanker als eine Unternehmensrechnung, ein paar Angaben solltest du trotzdem nicht weglassen. Sie sorgen dafür, dass die Rechnung eindeutig und für beide Seiten nachvollziehbar ist.
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Dein Name und deine Anschrift | Zeigt, wer die Leistung erbracht hat |
| Name und Anschrift des Empfängers | Ordnet die Rechnung dem richtigen Kunden zu |
| Rechnungsdatum | Hält fest, wann die Rechnung entstanden ist |
| Beschreibung der Leistung oder Ware | Macht klar, wofür bezahlt wird |
| Betrag | Die eigentliche Forderung, klar beziffert |
| Zahlungsziel und Bankverbindung | Sagt dem Kunden, bis wann und wohin er zahlt |
| Hinweis auf fehlende Umsatzsteuer | Stellt klar, dass keine Steuer ausgewiesen wird |
Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist als Privatperson nicht zwingend, aber praktisch, sobald du mehrere Rechnungen schreibst. Achte dann darauf, jede Nummer nur einmal zu vergeben. Wie du eine fehlerhafte Rechnung sauber änderst, ohne die Nummer doppelt zu nutzen, erklärt der Beitrag zum Rechnung korrigieren.

Muster für eine einfache Privatrechnung
So könnte eine Privatrechnung im Grundgerüst aussehen. Passe die Angaben einfach an deinen Fall an.
Max Muster
Musterstrasse 1, 8000 Musterstadt
An:
Firma Beispiel / Frau Beispiel
Beispielweg 2, 8001 Beispielstadt
Musterstadt, 26.08.2026
Rechnung Nr. 2026-001
Rechnung
Für folgende Leistung stelle ich dir in Rechnung:
Erstellung einer einfachen Website, pauschal — 450,00
Gesamtbetrag: 450,00
Als Privatperson weise ich keine Umsatzsteuer aus.
Bitte überweise den Betrag bis zum 09.09.2026 auf folgendes Konto:
Max Muster, IBAN CH00 0000 0000 0000 0000 0
Wann aus der Privatrechnung ein Gewerbe wird
Eine einzelne Rechnung macht dich nicht zum Unternehmer. Sobald du aber regelmässig und mit Gewinnabsicht tätig wirst, sieht das anders aus. Dann kann eine Gewerbeanmeldung oder eine steuerliche Erfassung nötig werden, und du müsstest dich mit Themen wie der Kleinunternehmerregelung beschäftigen.
Ein paar Anhaltspunkte zeigen dir, dass du die private Ebene verlässt.
- Du erbringst die Leistung wiederholt und planmässig.
- Du wirbst aktiv für dein Angebot oder trittst wie ein Betrieb auf.
- Die Einnahmen werden zu einer festen Einkommensquelle.
Wenn du merkst, dass mehr daraus wird, ist der Schritt zum Kleingewerbe anmelden oft der logische nächste. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Rücksprache mit dem zuständigen Amt oder einer Steuerberatung, da die Grenzen je nach Land unterschiedlich gezogen werden.
Fazit
Eine Privatrechnung zu schreiben ist unkompliziert. Du brauchst kein Gewerbe, weist als Privatperson keine Umsatzsteuer aus und hältst dich an ein paar Grundangaben wie Name, Datum, Leistung und Betrag. Mit dem Muster oben hast du ein Gerüst, das du in wenigen Minuten anpasst. Behalte nur im Blick, wann aus der Gelegenheit ein regelmässiges Geschäft wird, denn dann ändern sich die Regeln.
Häufige Fragen
Darf ich ohne Gewerbe eine Rechnung schreiben?
Ja, für einmalige oder gelegentliche Leistungen darfst du als Privatperson eine Rechnung stellen. Ein Gewerbe brauchst du erst, wenn du regelmässig und mit Gewinnabsicht tätig wirst.
Muss ich auf einer Privatrechnung Umsatzsteuer ausweisen?
In der Regel nicht. Als Privatperson weist du keine Umsatzsteuer aus und vermerkst das am besten kurz auf der Rechnung. Die genaue Handhabung kann je nach Land abweichen.
Brauche ich eine Rechnungsnummer für eine Privatrechnung?
Zwingend ist sie nicht. Sobald du aber mehrere Rechnungen schreibst, sorgt eine fortlaufende Nummer für Ordnung. Wichtig ist nur, jede Nummer nur ein einziges Mal zu vergeben.
Ab wann gilt meine Tätigkeit als gewerblich?
Sobald du planmässig, wiederholt und mit Gewinnabsicht auftrittst, verlässt du die private Ebene. Dann kann eine Anmeldung nötig werden. Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Land und vom Einzelfall ab.
