Auf deiner Kreditkartenabrechnung steht ein kurzer, kryptischer Eintrag wie „OF London“ oder „OF* … London GB“, und du weisst nicht, woher er kommt? Solche Kürzel sind bewusst knapp, deshalb sind sie oft schwer zuzuordnen. In diesem Beitrag ordnen wir ein, wofür der Buchungstext stehen kann, welche Ursachen infrage kommen und wie du Schritt für Schritt herausfindest, ob die Abbuchung berechtigt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- „OF London“ ist ein kurzer Buchungstext auf der Kartenabrechnung, keine offizielle Firmenbezeichnung.
- Häufig wird das Kürzel mit der Plattform OnlyFans in Verbindung gebracht, deren Betreiber in London sitzt.
- Sicher belegt ist diese Zuordnung allein aus dem Kürzel aber nicht, „OF“ kann auch für andere Anbieter stehen.
- Prüfe zuerst den vollständigen Buchungstext und mögliche Abos im Haushalt.
- Bei einer unberechtigten Abbuchung kannst du widersprechen und die Karte sperren lassen.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechte, Fristen und Abläufe können sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden.
Wofür könnte „OF London“ stehen?
Buchungstexte auf Kartenabrechnungen sind oft abgekürzt und nennen selten den vollen Firmennamen. Das Kürzel „OF“ mit dem Zusatz „London GB“ wird häufig der Plattform OnlyFans zugeschrieben. Deren Betreiber, die Fenix International Limited, ist tatsächlich in London eingetragen, was einen Buchungsort in Grossbritannien plausibel macht.
Trotzdem ist Vorsicht angebracht. Aus dem kurzen Kürzel allein lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ableiten, dass wirklich OnlyFans dahintersteckt. „OF“ ist eine sehr allgemeine Abkürzung und könnte theoretisch auch auf andere Händler verweisen. Statt einer Ferndiagnose lohnt sich deshalb ein Blick auf den kompletten Buchungstext und deine eigenen Abos.
Mögliche Ursachen im Überblick
Grundsätzlich kommen zwei Richtungen infrage, eine harmlose und eine, bei der du handeln solltest.
Legitime Ursachen. Vielleicht steckt ein eigenes Abo oder ein Einmalkauf dahinter, an den du gerade nicht denkst. Möglich ist auch, dass eine andere Person im Haushalt deine Karte für ein Abo nutzt. Solche Mitgliedschaften verlängern sich oft monatlich automatisch, ohne dass jedes Mal eine gesonderte E-Mail kommt. Deshalb wirkt die Abbuchung dann unbekannt.
Möglicher Missbrauch. Wenn du die Buchung wirklich niemandem zuordnen kannst, kann auch ein Missbrauch deiner Kartendaten dahinterstecken. In dem Fall solltest du zügig handeln, deine Karte prüfen und gegebenenfalls sperren lassen.

So prüfst du die Abbuchung Schritt für Schritt
Bevor du Alarm schlägst, verschaff dir Klarheit. Meist lässt sich die Buchung mit ein paar gezielten Schritten einordnen.
- Notiere den vollständigen Buchungstext inklusive aller Ziffern und Zusätze und suche danach online.
- Prüfe in deiner Banking- oder Kreditkarten-App, ob es sich um eine wiederkehrende Zahlung handelt.
- Sieh deine laufenden Abos durch und frage im Haushalt nach, ob jemand die Karte nutzt.
- Gleiche das Datum und den Betrag mit möglichen Käufen ab.
- Bleibt die Buchung unklar, kontaktiere deine Bank und schildere den Fall.
Was tun bei einer unberechtigten Kartenabbuchung?
Kommst du zu dem Schluss, dass die Abbuchung nicht rechtens ist, hast du klare Möglichkeiten. Bei einer Kreditkarte kannst du der Buchung widersprechen und eine Rückbuchung anstossen. In Deutschland hast du bei einer nicht autorisierten Kartenzahlung grundsätzlich einen Erstattungsanspruch gegenüber deinem Zahlungsdienstleister.
Bei Betrugsverdacht: Lass deine Karte sofort sperren. In Deutschland geht das rund um die Uhr über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116), in Österreich und der Schweiz am schnellsten über die Notfall-Hotline deiner Bank oder deines Kartenanbieters. Informiere anschliessend deine Bank und erstatte bei Bedarf Anzeige bei der Polizei. Das Aktenzeichen reichst du bei deiner Bank nach.
Deine Bank sagt dir, welche Fristen in deinem Land gelten und wie der Widerspruch genau abläuft. Wichtig ist, dass du zeitnah reagierst, sobald du sicher bist, dass die Abbuchung unberechtigt ist.
Fazit
„OF London“ auf der Kreditkartenabrechnung ist ein knapper Buchungstext, der häufig mit OnlyFans in Verbindung gebracht wird, ohne dass sich das allein aus dem Kürzel sicher beweisen lässt. Bevor du dir Sorgen machst, prüfe den vollständigen Text, deine Abos und mögliche Nutzer im Haushalt. In den meisten Fällen klärt sich die Buchung so auf. Bleibt sie unberechtigt, widersprichst du, lässt die Karte im Zweifel sperren und wendest dich an deine Bank.
Häufige Fragen
Steht „OF London“ immer für OnlyFans?
Nicht zwingend. Das Kürzel wird häufig OnlyFans zugeordnet, dessen Betreiber in London sitzt. Sicher belegt ist das allein aus dem kurzen Buchungstext aber nicht, da „OF“ auch für andere Anbieter stehen kann. Prüfe deshalb den vollständigen Eintrag.
Warum erscheint die Abbuchung, obwohl ich nichts gekauft habe?
Möglich ist ein automatisch verlängertes Abo, ein Kauf, an den du gerade nicht denkst, oder die Nutzung deiner Karte durch eine andere Person im Haushalt. Nur wenn du all das ausschliessen kannst, solltest du an einen Missbrauch denken.
Wie widerspreche ich einer unberechtigten Kartenzahlung?
Du meldest die Buchung deiner Bank und stösst eine Rückbuchung an. Bei einer nicht autorisierten Kartenzahlung besteht in Deutschland ein Erstattungsanspruch. Die genauen Fristen und Abläufe erklärt dir deine Bank.
Was mache ich bei Verdacht auf Kartenmissbrauch?
Lass deine Karte sofort sperren, in Deutschland über den Sperr-Notruf 116 116, in Österreich und der Schweiz über die Sperr-Hotline deiner Bank. Informiere deine Bank und erstatte bei Bedarf Anzeige. Je schneller du reagierst, desto besser lässt sich der Schaden begrenzen.
